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BGH, 13.12.1990 - 4 StR 504/90 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Aufklärungsrüge - Aufdrängung eines Beweismittels - Pflicht des Tatrichters - Umfassende Sachverhaltsaufklärung - Abfangen eines Briefes - Aufklärungsbeitrag - Mitteilung des Wortlautes - Ermittlungsergebnis - Aufklärungserfolg - Offenbaren durch Täter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 19.05.1988 - 2 StR 22/88
Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung und wegen schweren Raubes - …
Auszug aus BGH, 13.12.1990 - 4 StR 504/90
Erforderlich wäre die Darlegung aller Vorgänge gewesen, die für die Beurteilung der Frage, ob sich dem Gericht die vermißte Beweiserhebung aufdrängen mußte, bedeutsam sein konnten (BGHR StPO § 244 Abs. 2 Zeugenvernehmung 4). - BGH, 13.09.1990 - 4 StR 253/90
Betäubungsmittel - Wesentlicher Aufkärungsbeitrag - Erkenntnisse der …
Auszug aus BGH, 13.12.1990 - 4 StR 504/90
Denn im Regelfall wird es an einem durch das freiwillige Offenbaren herbeigeführten Aufklärungserfolg fehlen, wenn der Täter lediglich das bestätigt, was den Ermittlungsbehörden aufgrund eigener Ermittlungen bereits bekannt war (BGH, Urteil vom 6. März 1984 - 5 StR 892/83 - Urteil vom 14. Januar 1986 - 5 StR 550/85 - Senatsurteil vom 13. September 1990 - 4 StR 253/90 m.w.N.). - BGH, 29.03.1990 - 4 StR 84/90
Aufklärungspflicht des Gerichts bezüglich der Prüfung der Voraussetzungen …
Auszug aus BGH, 13.12.1990 - 4 StR 504/90
Denn die dem Tatrichter nach § 244 Abs. 2 StPO obliegende Pflicht zur umfassenden Sachverhaltsaufklärung reicht nur soweit, wie die bekannten oder nach Akten- und Verfahrenslage erkennbaren Umstände zum Gebrauch eines bestimmten weiteren Beweismittels drängen oder ihn zumindest nahelegen (vgl. Senatsbeschluß vom 29. März 1990 - 4 StR 84/90 - BGHR StPO § 244 Abs. 2 - Schuldfähigkeit 1).
- BGH, 21.04.1989 - 3 StR 95/89
Strafbarkeit wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Auszug aus BGH, 13.12.1990 - 4 StR 504/90
Das wäre nur erforderlich gewesen, wenn die Feststellungen einen Anhalt für die Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG ergeben hätten (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 13; BGH, Beschluß vom 27. April 1990 - 3 StR 516/89). - BGH, 27.04.1990 - 3 StR 516/89
Strafmilderung - Geständnis bei der Festnahme
Auszug aus BGH, 13.12.1990 - 4 StR 504/90
Das wäre nur erforderlich gewesen, wenn die Feststellungen einen Anhalt für die Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG ergeben hätten (…vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 13; BGH, Beschluß vom 27. April 1990 - 3 StR 516/89). - BGH, 14.01.1986 - 5 StR 550/85
Auszug aus BGH, 13.12.1990 - 4 StR 504/90
Denn im Regelfall wird es an einem durch das freiwillige Offenbaren herbeigeführten Aufklärungserfolg fehlen, wenn der Täter lediglich das bestätigt, was den Ermittlungsbehörden aufgrund eigener Ermittlungen bereits bekannt war (BGH, Urteil vom 6. März 1984 - 5 StR 892/83 - Urteil vom 14. Januar 1986 - 5 StR 550/85 - Senatsurteil vom 13. September 1990 - 4 StR 253/90 m.w.N.). - BGH, 06.03.1984 - 5 StR 892/83
Rüge der Willkür des verweisenden Gerichts
Auszug aus BGH, 13.12.1990 - 4 StR 504/90
Denn im Regelfall wird es an einem durch das freiwillige Offenbaren herbeigeführten Aufklärungserfolg fehlen, wenn der Täter lediglich das bestätigt, was den Ermittlungsbehörden aufgrund eigener Ermittlungen bereits bekannt war (BGH, Urteil vom 6. März 1984 - 5 StR 892/83 - Urteil vom 14. Januar 1986 - 5 StR 550/85 - Senatsurteil vom 13. September 1990 - 4 StR 253/90 m.w.N.).